Nach den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes ist bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. Bei der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans (ROP) der Region Trier sind daher die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Plans auf die Umwelt zu beschreiben und zu bewerten. Im Rahmen der laufenden Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsplans der Region Trier erfolgt die erforderliche Umweltprüfung in Abstimmung mit der Planungsgemeinschaft Region Trier durch unser Büro.