Im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) wurde BGHplan von Seiten des Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) beauftragt, ein Fachgutachten zur Klärung der Fragestellung, ob und für welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb von Solarparks umgesetzt werden kann, zu erstellen.
Das ursprünglich im August 2024 veröffentlichte Gutachten basiert auf einer Literaturrecherche zu den Auswirkungen auf Arten und Biotope und stellt mögliche Beeinträchtigungen, deren Vermeidung und Ausgleichsmaßnahmen für ausgewählte Artengruppen des Offenlandes dar. Zudem wird auf methodische Defizite von Studien und zukünftig zu berücksichtigende Aspekte eingegangen, die zu robusteren Ergebnissen führen und eher übertragbare Aussagen für unterschiedliche Varianten von PV-FFA zulassen.
In der aktualisierten zweiten Fassung wurden nationale und internationale Quellen zu Vegetation, Vögeln und Fledermäusen ergänzt, die seit dem Abschluss der ersten Fassung im August 2024 erschienen sind bzw. noch nicht berücksichtigt worden waren.
Auch unter Berücksichtigung der neuen Forschungsergebnisse gelten die Kernaussagen der ersten Auflage weiterhin:
- PV-FFA können sich je nach Standort, Umgebung, Freiflächenanteil, Bauweise und Bewirtschaftung in ihren Auswirkungen bzw. der zu erwartenden naturschutzfachlichen Entwicklung deutlich voneinander unterscheiden, was bei der Bewertung von Vorhaben und Studienergebnissen sowie dem generellen öffentlichen Diskurs mehr berücksichtigt werden sollte (vgl. Kap. 2).
- Zur Frage der Eignung von PV-FFA als Lebensraum für Arten herrscht immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen, methodisch robusten Studien, die übertragbare Aussagen für unterschiedliche Varianten von PV-FFA zulassen (vgl. Kap. 3.1). Pauschalisierende Aussagen sind aufgrund der defizitären Quellenlage im Einzelfall kritisch zu hinterfragen.
- Bei Untersuchungen in PV-FFA sollten möglichst umfangreiche Anlagen-Parameter aufgenommen werden und bei Artnachweisen zwischen den mit Modulen überstellten, technisch geprägten Bereichen (unterhalb und zwischen den Modulreihen) und größeren Freiflächen außerhalb der Modulbereiche unterschieden werden. Letztere sind i. d. R. keine charakteristischen Bestandteile von PV-FFA, sondern gerade in auf Energieertrag ausgelegten, naturfernen PV-FFA eher die Ausnahme. Positive Eigenschaften auf die Biodiversität von größeren Freiflächen oder Pflege- und Entwicklungsflächen einzelner Solarparks können nicht pauschal PV-FFA – hier v. a. nicht den mit Modulen überstellten Bereichen – zugeschrieben werden. Das „cherry-picking“ von biodiversitätsfreundlichen Solarparks mit hochwertigen Sonderstrukturen sollte bei der Auswahl der PV-FFA für Studien vermieden bzw. durch die bewusste Einbeziehung von naturfernen Anlagen ergänzt werden.
- Bei genauer Betrachtung stellen v. a. größere Freiflächen, breitere Randbereiche und Wege (z.T. auch breitere Streifen zwischen den Modulreihen) die wichtigsten Lebensräume für die meisten wertgebenden Arten(-gruppen) (wie Pflanzen, Heuschrecken, Tagfalter, Reptilien, Brutvögel) dar. In diesen Bereichen können bei standortgerechter extensiver Pflege am ehesten artenreichere Offenlandbiotope erhalten bzw. entwickelt werden. Dementsprechend kann v. a. in diesen Bereichen Maßnahmen umgesetzt werden, um einen externen Ausgleich für betroffene Offenland-Arten zu vermeiden (vgl. Kap. 3.2 – 3.6).
- Dicht mit Modulen überstellte, technisch überprägte Bereiche, d. h. die großteils beschatteten Bereiche zwischen den Modulreihen bzw. unterhalb der Module, eignen sich nach aktuellem Kenntnisstrand i.d.R. eher für artenärmere Vegetationsbestände und verbreitete, anspruchslose Arten (vgl. Kap. 3.2 – 3.6).
- In der Gruppe der Brutvögel des Offenlands verlagern viele Arten ihre Reviere in die Randbereiche, hier sind die Auswirkungen von PV-FFA für viele Arten noch nicht ausreichend verstanden. Einige nischen- und höhlenbrütende Arten können die Gestelle als Brutplatz nutzen, jedoch könnte für die Nester eine erhöhte Prädationsgefahr bestehen (vgl. Kap. 3.6).
- Vor allem intensiv genutzte, artenarme Acker- und Grünlandflächen werden i. d. R. durch die Umwandlung in eine extensive Grünlandnutzung und die randlichen Gehölzpflanzungen aufgewertet. Sind naturschutzfachlich hochwertige Biotoptypen und Arten von einem geplanten Solarpark betroffen, ist nach aktuellem Kenntnisstand davon auszugehen, dass Beeinträchtigungen nur durch externe Maßnahmen bzw. die Schaffung größerer Freiflächen (mit zielkonformer Pflege) zu vermeiden sind.
