Im Rahmen des FuE-Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen“ (SuN-divers) wurde BGHplan von Seiten des Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) beauftragt, ein Fachgutachten zur Klärung der Fragestellung, ob und für welche Arten der artenschutzrechtliche Ausgleich innerhalb von Solarparks umgesetzt werden kann, zu erstellen. Dieses wurde am 26.08.24 veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden. Das basiert auf einer aktuellen Literaturrecherche zu den Auswirkungen auf Arten und Biotope und stellt mögliche Beeinträchtigungen, deren Vermeidung und Ausgleichsmaßnahmen für ausgewählte Artengruppen des Offenlandes steckbriefartig dar. Zwar besteht immer noch ein erhebliches Defizit an systematischen Studien, folgende verallgemeinerbaren Ergebnissen konnten aufgrund der Literaturrecherche getroffen werden:
- Größere Freiflächen ohne Module stellen die wichtigsten Lebensräume für die meisten wertgebenden Arten(-gruppen) dar.
- Eine standortgerechte extensive Pflege muss erfolgen, um artenreiche Offenlandbiotope zu entwickeln und bestenfalls einen Ausgleich für betroffene Offenlandarten zu schaffen.
- Die Großteils beschatteten Bereiche zwischen oder unterhalb der Modulreihen eignen sich eher als Lebensraum für artenärmere Vegetationsbestände und verbreitete, anspruchslose Arten.
- Die im öffentlichen Diskurs oft undifferenzierte Betrachtung von Solarparks kann zu unzulässigen Schlussfolgerungen führen. Der Artenreichtum einiger Vorzeigeanlagen mit hochwertigem Ausgangszustand oder im Umfeld von hochwertigen sogenannten Spenderbiotopen sollte nicht ohne Prüfung auf die mit Modulen überstellten Bereiche naturferner Anlagen in ausgeräumten Agrarlandschaften übertragen werden.